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Konditoren stellen - im Unterschied zu Bäckern - hauptsächlich süße Backwaren her. Das geschieht in der Regel in größeren und kleineren Handwerksbetrieben vereinzelt aber auch in großen Hotels und der Lebensmittelindustrie. Zu den süßen Schlemmereien der Konditoren gehören auch Kuchen, Nougat, Schokolade, Speiseeis, Desserts usw. Die zubereiteten Teige werden in elektronisch gesteuerten Backöfen gebacken. Danach fehlen noch die Verzierungen, also z.B. ein Überzug aus Schokolade oder eine Füllung mit Sahne. Zum Schluss müssen die feinen Erzeugnisse für den Verkauf vorbereitet, verpackt und gelagert werden. Ebenfalls kreatives Talent ist gefragt, denn viele Hochzeitstorten werden nach individuellen Wünschen gestaltet. Konditoren pflegen den Kontakt zu Kunden, beraten und bedienen sie. Über die eigentlich Konditorentätigkeit hinaus, gehört auch die Zubereitung kleiner Gerichte wie Salate, Pasteten und Snacks zur Ausbildung.



Konditoren...

  • bearbeiten Rohstoffe und Vorprodukte (z. B. Tortenböden) und wenden dabei die Vorschriften der Lebensmittelhygiene an
  • messen und wiegen Zutaten und mischen sie nach genauen Rezepturen
  • planen die Herstellung, den Personal- und Maschineneinsatz u.s.w.
  • stellen Back- und Süßwaren, wie Torten, Pralinen, Marzipan, Eis und Gebäcke her
  • stellen Glasuren her und verarbeiten sie
  • gestalten die Waren ansprechend
  • bedienen und warten die Geräte und Anlagen zur Herstellung
  • verkaufen ihre Produkte an der Ladentheke oder am Cafétisch
  • bereiten kleinere Gerichte aus frischen Rohstoffen zu


Konditoren arbeiten...

  • in handwerklichen Betrieben
  • in der industriellen Produktion in Hotels und Restaurants

Bewerber sollten ...

  • guten Geruchs- und Geschmackssinn haben
  • Wert auf Sauberkeit und Hygiene legen
  • Talent zum Gestalten, Garnieren

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?


Zugangsvoraussetzung
Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die meisten Betriebe erwarten aber einen Hauptschulabschluss, manche sogar die Fachoberschulreife (mittlere Reife). Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Erforderlich ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis.


Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Wirtschaftsbereich und Region, manchmal sogar je nach Unternehmen sehr unterschiedlich. Die jeweiligen Tarifpartner, also die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, vereinbaren, wie viel Sie während und nach Ihrer Ausbildung verdienen. Sie können Ihnen genaue Auskünfte geben. Welcher Arbeitgeberverband bzw. welche Gewerkschaft für Ihren Ausbildungsberuf zuständig ist, erfahren Sie zum Beispiel bei Ihrer Handwerkskammer, beim Berufsverband oder auch bei der Arbeitsagentur vor Ort.


Was kann ich aus dem Beruf später einmal machen?
Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht`s weiter, beispielsweise im Fachverkauf oder der Kundenberatung. Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein.
Klar ist: Keiner muss sein Leben lang immer im gleichen Job dasselbe tun. Im Gegenteil: Wer heutzutage gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. als selbständiger Unternehmer haben will, muss flexibel sein und sich regelmäßig weiterbilden. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a.:
Konditormeister/-in
Spezialisierung auf folgende Gebiete: Nahrungsmittelherstellung, Lebensmittelkontrolle, Hotel- und Gaststättengewerbe, Fachverkauf, Kundenberatung oder Anlagenbedienung. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und zwei bis drei Jahre Berufspraxis. Hierzu belegen Sie Kurse, die von den Kammern, privaten Bildungseinrichtungen und anderen Bildungsträgern bundesweit angeboten werden.
Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule (FH) möglich, u.a. Dipl.-Ingenieur/-in.

Ausbildungsdauer
• 3 Jahre (36 Monate)

Ausbildungsinhalt
• Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
• Ausführen von Hygienemaßnahmen
• Anwenden berufsbezogener gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften
• Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs
• Bedienen und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Arbeitsgeräten
• Lagern und Kontrollieren von Roh- und Zusatzstoffen, Halbfabrikaten, Fertigerzeugnissen und Verpackungsmaterialien
• Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen
• Herstellen von Füllungen und Verarbeiten von Früchten
• Zusammensetzen und Ausgarnieren von Torten und Desserts
• Herstellen von Feinen Backwaren aus Blätter-, Mürbe- und Hefeteig
• Zubereiten und Verarbeiten von Glasuren
• Herstellen von Lebkuchen
• Entwerfen und Gestalten von Konditoreierzeugnissen
• Herstellen von Marzipan- und Nougaterzeugnissen
• Herstellen von Erzeugnissen unter Verwendung von Schokolade
• Herstellen von Zuckererzeugnissen
• Herstellen von Pralinen
• Herstellen von Speiseeis und Süßspeisen
• Herstellen von Salz- und Käsegebäck

Ausbildungsverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/kondausbv_2003/BJNR079000003.html

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